Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2008 die Weiterbildung. Im Juli 2014 wurde das Programm neu aufgelegt, die aktuelle Förderrun-de geht bis Dezember 2017.
Voraussetzungen in der neuen Förderphase: Es werden Erwerbstätige gefördert, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 EUR (40.000 EUR bei zusammenveranlagten Personen) verfügen. Der Staat über-nimmt maximal die Hälfte der Gebühren, wobei der Gesamtbetrag der Weiterbildungsmaßnahme 1.000 EUR nicht überschreiten darf.
Hinweis | Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungspraemie.info.