Einführung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Einführung der E-Rechnungen in Deutschland besiegelt. E-Rechnungen (elektronische Rechnungen) bestehen aus einem Datensatz im XML-Format und in Abhängigkeit des Formats aus einem zusätzlichem PDF-Anhang zur Visualisierung. Verbreitete XML-Formate sind „X-Rechnung“ und „ZUGFeRD“. Im Gegensatz zur „X-Rechnung“ ist „ZUGFeRD“ eine hybride Rechnung bestehend aus XML-Datei und Anhang in Form einer PDF-Datei. Die derzeitige PDF-Rechnung ist ab 1.1.25 nicht den E-Rechnungen, sondern den „sonstigen Rechnungen“ zuzuordnen.
Zeitplan und Übergangsregelungen
Jeder Unternehmer (grds. alle Unternehmer entspr. §2 UstG, aber die Schaffung evtl. Ausnahmen ist noch möglich) ist ab 1.1.25 dazu verpflichtet E-Eingangsrechnungen empfangen zu können. Beim Versand von E-Ausgangsrechnungen sind steuerbare und steuerpflichtige Rechnungen an Unternehmer über 250 € (brutto) betroffen, aber es wurden folgende Übergangsregelungen eingeführt:
Softwarelösungen
Rechnungsstellung, -übermittlung und -empfang der E-Rechnungen finden in einem strukturierten elektronischen Format statt. Daher werden geeignete Softwarelösungen benötigt. Alle gängigen Software-Anbieter werden diese anbieten. Wir werden Ihnen Softwarelösungen vorstellen, die mit unserer IT-Infrastruktur kompatibel sind. Durch die sehr dynamische Entwicklung am Softwaremarkt, können wir Ihnen heute noch nicht sämtliche Lösungen vorstellen. Des Weiteren wird viel Entwicklungsarbeit in Schnittstellen investiert, sodass wir davon ausgehen, dass laufend neue Lösungsansätze auf den Markt kommen werden.
ADDISON OneClick
Zentralen Baustein für den Austausch zwischen Ihnen und uns wird insbesondere in Hinblick auf E-Rechnungen das digitale Mandantenportal ADDISON OneClick bilden. ADDISON OneClick ermöglicht u.a. die Übertragung von Belegen und die Bereitstellungen von Auswertungen. Außerdem können Schnittstellen zu Drittanbietern, wie z.B. topfarmplan, Lexoffice oder sevdesk eingerichtet werden. Das Anlegen Ihres ADDISON OneClick Zugangs erfolgt – sofern noch nicht geschehen – im ersten Schritt durch uns. Sie erhalten dann im zweiten Schritt Ihre Registrierungsdaten, sowie weitere Informationen zur Einrichtung. Sofern Sie noch keinen ADDISON OneClick Zugang besitzen, kontaktieren Sie zwecks Einrichtung gerne Frau Klar (f.klar@dreses.de) mit dem Betreff „Addison OneClick Zugang“.
E-Rechnungen empfangen
Im Rahmen von Addison OneClick heißt die optional dazu buchbare App „ADDISON SMART Connect“. Hierrüber werden Sie die entsprechenden E‑Rechnungsformate (X-Rechnung und ZUGFeRD) empfangen können. Die E-Rechnungen werden hier visualisiert dargestellt (sofern es sich um ein rein maschinell lesbares Format handelt), validiert und weiterverarbeitet. SMART Connect Integration ist eine weitere App im Rahmen von ADDISON OneClick und ist die zentrale FiBu-Schnittstelle zu Ihren individuellen Softwarelösungen. Mit ADDISON SMART Connect Box werden zudem Belege zwischen Ihnen und uns synchronisiert und GoBD-konform archiviert. Auch ein Ex- und Import von Buchungsdaten ist in den gängigen Formaten möglich. Nach Fertig- und Vorstellung der Softwareweiterentwicklungen in Bezug auf E-Rechnungen durch den Softwarehersteller und anschließender Erprobung dieser unsererseits, werden wir Ihnen hierzu weitere Informationen und Empfehlungen übermitteln.
E-Rechnungen erstellen
Die Erstellung von E-Rechnungen kann mit verschiedenen Softwarelösungen umgesetzt werden. Angebunden werden können die Softwarelösungen zur Erstellung von E-Rechnungen an ADDISON OneClick. Damit können Sie weiterhin Ihre gewohnte Software, wie z.B. topfarmplan, Lexoffice oder sevdesk nutzen. Sofern Sie noch keine Software zur Rechnungserstellung nutzen, werden wir nach Fertigstellung und Erprobung der Softwarelösungen (voraussichtlich November dieses Jahres) eine Empfehlung an Sie vorstellen.
Nächste Schritte
Aufbauend auf diesem Schreiben werden wir voraussichtlich Mitte/Ende November dieses Jahres eine Online-Informationsveranstaltung zur E-Rechnung mit Tutorial zur praktischen Anwendung einer Softwarelösung anbieten. Weitere Informationen hinsichtlich der Terminierung erhalten Sie im Oktober. Zusätzlich werden wir Ihnen die Inhalte der Informationsveranstaltung aufbereitet zur Verfügung stellen. Unumgänglich wird jedoch die nötige Hardware (z.B. PC), eine funktionierende E-Mail-Adresse und ein Internetzugang sein.
Neben den Herausforderungen, welche die Einführung der E-Rechnungspflicht mit sich zieht, kündigt sich mit der E-Rechnung viel Potenzial in den Bereichen Effizienzsteigerung, Zeitersparnis und Transparenz an. Daher möchten wir die Umstellung zusammen mit Ihnen aktiv und nachhaltig angehen.