Branchen
Um ein hohes Maß an Beratungsqualität und Effizienz anbieten zu können, hat sich die Kanzlei DRESES von Anfang an auf die Branche der Land- & Forstwirtschaft sowie auf die vor- und nachgelagerten Bereiche spezialisiert. Da die Entwicklung in der Landwirtschaft nie stehen geblieben ist, haben auch wir uns stetig weiter entwickelt. So gehören beispielsweise klassische Ackerbaubetriebe sowie diversifizierte Gemischtbetriebe mit Energieproduktion zu unserer Mandantschaft.
Agrar
Die Ursprungsbranche
Die Agrarbranche durchläuft einen tiefgreifenden Strukturwandel: Politische Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Herausforderungen, digitale Technologien und ein intensiver globaler Wettbewerb setzen bewährte Betriebsstrukturen unter Druck und zwingen den Unternehmer zu konstanter Anpassung und Innovation. Dieser Wandel erfordert eine fachübergreifend und mit langjähriger Branchenkenntnis gespickte Beratung. Insbesondere sind wir der Meinung, dass diese Beratung einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte. Was wiederum bedeutet, dass die steuerrechtliche Beratung die betriebswirtschaftliche Perspektive nicht außer Acht lassen darf. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen mit langjähriger Branchenerfahrung zur Seite.
Gewerbebetriebe
Erneuerbare-Energie-Unternehmen, Lohnunternehmen, Hofgastronomie, AgTechs usw. aber auch klassische Handwerksbetriebe werden von uns beraten.
Schrumpfende Bodenverfügbarkeit, strengere Vorschriften und sinkende Einzelhandelspreise gehören zu einer Reihe Branchentrends, die die Agrarbranche zu alternativen Einkommensquellen getrieben haben und weitertreiben werden. Aber auch die gesetzlichen positiven Rahmenbedingungen wie bspw. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben zu Diversifizierungsmöglichkeiten maßgeblich beigetragen. Im Kern handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht um Gewerbebetriebe, aus denen gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Bitte kontaktieren Sie uns und stellen uns Ihre Fragen. Wir finden eine Antwort.
Privatpersonen mit Vermögensverwaltung
Die richtige (Steuer-)Strategie beim Vermögensaufbau.
Die Veräußerung privater Immobilien ist in Deutschland grundsätzlich steuerfrei möglich. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, werden wir Ihnen gerne erläutern. Auch die Anschaffung von denkmalgeschützten Immobilien kann für eine Privatperson aus steuerrechtlicher Sicht interessant sein. Diese und weitere Themen beantwortet Ihnen gerne unser Team.