| Die Aufwendungen einer Heimunterbringung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn ein Steuerpflichtiger nur aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen […]
| Die Aufwendungen einer Heimunterbringung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn ein Steuerpflichtiger nur aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen […]