Unterhaltsleistungen sind im Veranlagungszeitraum 2016 bis zu 8.652 EUR als außer-gewöhnliche Belastungen abziehbar. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers […]
Unterhaltsleistungen sind im Veranlagungszeitraum 2016 bis zu 8.652 EUR als außer-gewöhnliche Belastungen abziehbar. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers […]